Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung – MPBetreibV
Die Luxxamed Mikrostromgeräte sind Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG und natürlich der Verordnung (EU) über Medizinprodukte 2017/745. Das hat zur Folge, dass auch die Anwender der Geräte entsprechende Pflichten haben. Sei es Arzt(in), Physiotherapeut(in) oder Heilpraktiker(in). Aus Betrachtung des Gesetzgebers sind die Anwender von Medizinprodukten (also jene die ein Medizinprodukt durch ihre Ausbildung/Studium auch am Patienten einsetzen dürfen vgl. § 1 Heilpraktikergesetz) 'Betreiber von Medizinprodukten', ganz egal ob Privatpraxen oder Kassenpraxen.
Download einer Volage des Bestandsverzeichnes auf https://www.luxxamed.de
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